Unsere superpraktische Checkliste fürs neue Auto
Beim Kauf eines neuen Autos muss man eine Menge Formalitäten beachten. Mit der folgenden Checkliste sind Sie damit im Handumdrehen fertig - und können gleich mit dem nagelneuen Pkw oder dem neuen Gebrauchten losfahren.
Das Auto anmelden
Sie haben endlich Ihr Traumauto? Bitte beachten Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens: Solange es noch auf den Namen des Vorbesitzers zugelassen ist, gehört es Ihnen offiziell noch nicht. Sie müssen erst zur Kfz-Zulassungsstelle. Auf der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen und Informationen, um ein Auto an- bzw. umzumelden:
- Einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Die eVB-Nummer (die bekommen Sie bei InShared direkt nach Abschluss einer Autoversicherung)
- Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zusätzlich bei einem Neuwagen die COC-Papiere des Herstellers
- Zusätzlich bei einem Gebrauchtwagen den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (TÜV) sowie die alten Auto-Kennzeichen
Eine Autoversicherung abschließen
Soll das Auto auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen Sie direkt eine Autoversicherung abschließen. Nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch wegen der Versicherungspflicht. Für den Abschluss der Versicherung benötigen Sie:
- HSN (Herstellernummer) und TSN (Typschlüsselnummer). Beide finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Weiterhin müssen zur Berechnung einer Autoversicherung bestimmten Angaben gemacht werden, z. B. jährliche Fahrleistung, gewünschter Versicherungsschutz, Ihre SF-Klasse etc.
- Bevor Sie die Versicherung abschließen, geben Sie auch Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Kontonummer an, damit der Beitrag eingezogen werden kann.
Übrigens: Jedes Auto muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkasko für Ihr Auto sorgen für einen noch umfassenderen Versicherungsschutz.
Abmeldung durch den Verkäufer
Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft und möchten diesen auf Ihren Namen anmelden? Dann gehen Sie mit Ihrer gültigen eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung bekommen haben, zur nächsten Kfz-Zulassungsstelle. Die Behörde registriert den Halterwechsel, lässt das Auto auf Ihren Namen zu, kündigt automatisch die Kfz-Versicherung des Verkäufers und aktiviert Ihre Versicherung für das entsprechende Auto. Sie brauchen also keine Abmeldungsbestätigung des Autoverkäufers – das wird alles von der Zulassungsstelle übernommen. Noch einfacher ist es, wenn Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler oder Autohaus kaufen: In diesem Fall wird die Ummeldung fast immer als Service für Sie angeboten.
Und was ist mit dem TÜV?
Die gesetzliche Hauptuntersuchung (HU bzw. TÜV) ist wie ein Zahnarzttermin für Autos. Bei dieser Prüfung wird alle 2 Jahre gecheckt, ob man mit dem Auto noch sicher auf den Straßen unterwegs ist. Ebenfalls werden gesetzliche Umweltanforderungen überprüft und ob das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Ohne gültige TÜV-Plakette (der farbige, runde Aufkleber auf dem hinteren Nummernschild) riskieren Sie ein Bußgeld. Ist das Datum für die Hauptuntersuchung 2 Monate überschritten, droht eine Strafe in Höhe von 15 €. Das steigert sich – je nachdem wie lange der TÜV abgelaufen ist (zum Weiterlesen: Die höchsten Bußgelder im Straßenverkehr.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie darauf achten, dass der Termin für die letzte HU eingehalten wurde. Sie können auch vorsichtshalber den Wagen vom TÜV oder einem anderen Anbieter auf Mängel überprüfen und ein Gutachten erstellen lassen. Ganz nach dem Motto: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.