Strafe vermeiden
In Deutschland sind Sie verpflichtet, ein auf Ihren Namen zugelassenes Auto, Motorrad oder Moped zu versichern. Wenn Sie die Versicherung einfach kündigen und dennoch das Fahrzeug nutzen, gilt das als Straftat. Im schlimmsten Fall drohen eine einjährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Vergessen Sie auch nicht, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle (vorübergehend) abzumelden.
Ihre Daten heben wir noch auf
Da noch Jahre nach der Kündigung Ansprüche geltend gemacht werden können, müssen wir Ihre Daten eine Weile aufbewahren. Deshalb lassen wir Ihre Online-Versicherungsmappe noch ein bisschen „im Schrank“ stehen, sodass Sie sich auch weiterhin einloggen können. Und falls Sie doch mal wieder eine Versicherung bei uns abschließen möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen.
Was ist mit dem JahresAbschluss?
Wenn Sie Ihre Versicherungen bei uns vor dem 31. Dezember kündigen, verfällt leider Ihr Anspruch auf den JahresAbschluss.