Haben Sie sich für eine jährliche Zahlungsweise entschieden? Dann zahlen Sie die Beitrag ab dem Versicherungsbeginn bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres im Voraus. Sie erhalten die Rechnung immer am folgenden Monatsersten, nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
So geht’s: Beispiel 1
Angenommen, Sie haben am 20. Oktober eine Versicherung bei InShared mit jährlicher Zahlungsweise abgeschlossen und als Anfangsdatum den 15. November angegeben.
Die erste Rechnung empfangen Sie am 1. November. Da Sie bei uns Ihre Versicherung immer im Voraus bezahlen, enthält diese Rechnung die Beitragszahlung für den Rest des Kalenderjahres. Sie bezahlen also ab dem Datum des Versicherungsbeginns, dem 15. November, bis zum letzten Tag des Jahres. Der Beitrag wird 3–6 Tagen nach dem 1. November abgebucht.
Ihre nächste Rechnung empfangen Sie am 1. Januar. Sie enthält die Vorauszahlung für das folgende neue Kalenderjahr. Das wiederholt sich jedes Jahr, sofern sich nichts ändert und Sie bei uns versichert bleiben.
Hat sich Ihre Situation zwischenzeitlich verändert? Dann erhalten Sie im darauffolgenden Monat eine angepasste Rechnung. Wenn sich Ihr Jahresbeitrag durch die Änderung erhöht hat, ziehen wir den zu zahlenden Beitrag für den Rest des Jahres ein. Sollten Sie zu viel vorausbezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Betrag zurück.
So geht’s: Beispiel 2
Angenommen, Sie haben am 15. Februar eine Versicherung bei InShared mit jährlicher Zahlungsweise abgeschlossen und wollen diese sofort beginnen lassen (also am 15. Februar). Dann erhalten Sie am 1. März Ihre Rechnung über die Vorauszahlung für den gesamten versicherten Zeitraum des Kalenderjahres. Also vom 15. Februar bis 31. Dezember. Sie zahlen also nicht für das ganze Jahr, sondern nur für die bei uns versicherten Tage. Der Beitrag wird 3–6 Tagen nach dem 1. März abgebucht.
Bleiben Sie auch im folgenden Jahr bei uns versichert? Wie schön! Dann erhalten Sie am 1. Januar erneut eine Rechnung mit dem zu zahlenden Jahresbeitrag.
Hat sich Ihre Situation zwischenzeitlich verändert? Dann erhalten Sie im darauffolgenden Monat eine angepasste Rechnung. Wenn sich Ihr Jahresbeitrag durch die Änderung erhöht hat, ziehen wir den zu zahlenden Beitrag für den Rest des Jahres ein. Sollten Sie zu viel vorausbezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Betrag zurück.