Ich habe meine Kfz-Haftpflichtversicherung auf eine Teil-/Vollkasko erweitert bzw. meine Teil-/Vollkaskoversicherung in eine Kfz-Haftpflichtversicherung umgewandelt. Hat das Einfluss auf meine eVB-Nummer?

Nein. Die eVB-Nummer dient als Nachweis, dass Ihr Auto über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung ist eine optionale (freiwillige) Zusatzdeckung. Sie bleiben also mindestens haftpflichtversichert, weshalb sich nichts an Ihrer eVB-Nummer ändert.

Zurück zu „Versicherung abschließen”

Hauptkategorien

Suchen in „häufig gestellte Fragen”

...
(max. 150 Zeichen)

Tipp: Wussten Sie, dass Sie bei uns alles selbst erledigen können? Einfach und bequem in Ihrer Online-Versicherungsmappe !