Ich habe für mein Auto noch kein Kennzeichen. Kann ich trotzdem damit zur Zulassungsstelle fahren?

Nein, ohne Kennzeichen dürfen Sie überhaupt nicht mit dem Auto fahren, auch nicht zur Zulassungsstelle. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ohne gültiges Nummernschild verboten.
Haben Sie bereits ein Kennzeichen, aber noch keinen Zulassungsstempel? Dann können Sie bei einer Verkehrskontrolle die eVB-Nummer vorzeigen, die Sie von uns erhalten haben. Mit der eVB-Nummer als Nachweis für Ihren vorläufigen Versicherungsschutz dürfen Sie (auf direktem Weg) zur Zulassungsstelle fahren.

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