Kann ich das Auto einer anderen Person auf meinen Namen versichern?

Der Halter des Fahrzeugs ist versicherungspflichtig. Daher dürfen Sie ein Auto, das auf den Namen einer anderen Person zugelassen ist, nicht unter Ihrem eigenen Namen versichern. Auch dann nicht, wenn es sich um das Auto Ihres Kindes handelt. Einzige Ausnahme: Ist das Kennzeichen auf Ihre(n) Ehe- oder Lebenspartner(in) zugelassen, können Sie das Auto auch unter Ihrem Namen bei uns versichern.

Zurück zu „Versicherung abschließen”

Hauptkategorien

Suchen in „häufig gestellte Fragen”

...
(max. 150 Zeichen)

Tipp: Wussten Sie, dass Sie bei uns alles selbst erledigen können? Einfach und bequem in Ihrer Online-Versicherungsmappe !